Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Autovermietungen


Mit der Nutzung der Kommunikationsplattform für private Autovermietung (nachfolgend "die Plattform" genannt) über die Website gomore.ch akzeptieren Sie als Autobesitzer und/oder Automieter die folgenden Bedingungen.

§ 1 Einleitung

1.1 Der Betrieb der Website erfolgt über GoMore ApS, CVR-nr. 35865397, Kompagnistræde 20C, 3. sal, 1208 Kopenhagen, Mail: support@gomore.com (im Folgenden „GoMore“ genannt)

1.2 Die Plattform ist ein Service für private Autovermietung und Autoleasing, die auf gomore.ch inseriert oder beworben werden. Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass Sie ein Profil angelegt haben und Mitglied bei GoMore sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) für Car-Sharing, die Nutzung der Website und die Mitgliedschaft sind hier abrufbar.

1.3 Ein registriertes Mitglied, das ein Inserat für eine Autovermietung erstellt, wird hiermit als "Autobesitzer" bezeichnet. Ein registriertes Mitglied, das ein Inserat für eine Autovermietung in Anspruch nimmt, wird hiermit als "Mieter" bezeichnet.

1.4 Das Mietfahrzeug darf für geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Transport zur und von der Arbeit, zu Meetings, Messen etc. genutzt werden. Das Mietfahrzeug darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden, bei denen das Mietfahrzeug als zentraler Bestandteil des Geschäftsbetriebes fungiert, wie z.B. Taxifahren, Speditionsgewerbe, etc.

1.5 Der Autobesitzer hat dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt des Mietbeginns ein Fahrzeuginformationsblatt (nachfolgend „Informationsblatt“ genannt) im Mietfahrzeug vorhanden ist. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass das Informationsblatt bei Mietende im Mietfahrzeug zu finden ist. Das Informationsblatt enthält die erforderlichen praktischen Informationen im Schadensfall und kann über die Plattform gefunden und ausgedruckt werden. Der Mietvertrag wird elektronisch über die App oder Website abgeschlossen. Der abgeschlossene Mietvertrag ist jederzeit in den Benutzerkonten des Autobesitzers sowie des Mieters abrufbar. Das Übergabeprotokoll dient dazu, die Anzahl der gefahrenen Kilometer, den Treibstoff, bestehende Schäden am Mietfahrzeug und Mängel sowie weitere für den Mietvertrag wichtige Informationen zu erfassen. Das Protokoll wird bei Mietbeginn und Mietrückgabe via GoMore App vom Autobesitzer ausgefüllt, bei GoMore Keyless Mieten ist das Protokoll vom Mieter zu erfassen.


§ 2 Dienstleistungen

Die registrierten GoMore Nutzer haben das Recht auf Zugang und Nutzung der Kommunikationsplattform (Datenbank) von GoMore. Die Plattform enthält und ermöglicht den Zugriff auf die erforderlichen Informationen, die es dem Mieter ermöglichen, den notwendigen Kontakt zum Autobesitzer, der ein Automietangebot inseriert, herzustellen, mit dem ausdrücklichen Ziel, einen Vertrag über die Miete eines Privatfahrzeugs zu schliessen.


§ 3 Versicherung und Anforderungen

3.1 Alle Mietfahrzeuge, die über die Plattform vermietet werden, müssen durch eine spezielle Versicherung abgedeckt sein, die GoMore in Zusammenarbeit mit Baloise entwickelt hat. Die Versicherungsdeckung basiert ausschliesslich auf den Versicherungsbedingungen von Baloise. GoMore kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür sind nachfolgend definiert.

Die Versicherung wird automatisch abgeschlossen, wenn ein Mietfahrzeug über GoMore gebucht wird, und die Zahlung für die Versicherung ist in der Versicherungs- und Servicegebühr von GoMore enthalten. Das Mietfahrzeug, der Autobesitzer und der Mieter müssen die Bedingungen erfüllen, um von der Versicherung abgedeckt zu werden, und die Versicherung deckt das Mietfahrzeug nur während des Mietzeitraums, wie bei der Buchung auf GoMore angegeben.

Der Autobesitzer haftet für den Zustand, die Sicherheit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs. Er ist verpflichtet, ein fahrtüchtiges, verkehrstaugliches und sicheres Auto bereitzustellen. Das Auto muss sich in einem technisch und mechanisch einwandfreien Zustand befinden. Es dürfen keine aktiven Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aktiv sein, die auf Probleme mit dem Fahrzeug hinweisen. Eine entsprechende individuelle Überprüfung durch GoMore ist nicht praktikabel und fällt in den Verantwortlichkeitsbereich des Mieters. Sind dem Autobesitzer Probleme in Bezug auf Zustand, Sicherheit und/oder Verkehrstüchtigkeit seines Fahrzeugs bekannt und verschweigt er diese vorsätzlich oder fahrlässig oder hätte er solche Probleme bei gebotener Sorgfalt erkennen müssen und bietet er das Fahrzeug dennoch zur Vermietung an, behält sich GoMore das Recht vor, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 2’000 zu erheben. Übersteigt der entstandene Schaden diese Summe, so sind der Mieter und/oder GoMore berechtigt, diesen beim Autobesitzer geltend zu machen. Des Weiteren wird das betreffende Auto unverzüglich deaktiviert. In jedem Fall behält GoMore sich das Recht vor, die zuständigen Behörden (insb. Polizei bzw. sonstige Strafbehörden) zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Der Mieter trifft in diesem Zusammenhang eine Mitwirkungs- und Informationspflicht gegenüber GoMore sowie allfälligen zuständigen Behörden. Ein gewerblicher Vermieter, der unsere Plattform nutzt, muss als solcher registriert sein. Darüber hinaus muss seine/ihre Firma in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein domiziliert sein.

3.2 Anforderungen an das Auto:

3.2.1 Um vom Versicherungsschutz gedeckt zu werden, werden folgende Anforderungen verlangt, die alle Mietfahrzeuge erfüllen müssen:

  • Das Auto ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert und der/die Autobesitzer/in ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft. Bei Firmen muss sich der Firmensitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befinden.

  • Das Auto muss sich in Privatbesitz befinden und für den privaten Personentransport oder den privaten Gütertransport (Transporter) zugelassen sein.

  • Das Auto darf nicht mehr als 350’000 Kilometer gefahren sein.

  • Leasingfahrzeuge, die über GoMore und seine Geschäftspartner vermietet werden, sind auch durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Es liegt in der Verantwortung des Leasingnehmers, mit der Leasinggesellschaft zu klären, ob das Fahrzeug vermietet werden darf.

  • Bei privat geleasten Autos muss der Autobesitzer der Leasingnehmer sein.

  • Bei geschäftlich geleasten Autos muss der Autobesitzer die Firma oder ein Mitarbeiter (Nutzer des Autos) mit Erlaubnis der Firma sein.

  • Das Auto muss nach der geltenden Schweizer Gesetzgebung haftpflichtversichert sein.

  • Das Nettogewicht des Fahrzeugs darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

  • Bitte beachten Sie, dass für GoMore Keyless-Mieten bestimmte Anforderungen gelten. Diese sind in Abschnitt 3.2.2 zu finden.

  • Bitte beachten Sie, dass für unternehmenseigene und/oder gewerblich registrierte Autos bestimmte Anforderungen gelten. Diese finden Sie in Abschnitt 3.2.3.

  • Wir empfehlen, eine Kopie des Fahrzeugausweises während der Mietzeit im Auto zu halten oder einen Eintrag der Ziffer 178 im Fahrzeugausweis “Halterwechsel verboten” vorzunehmen.

  • Bei Mietzeiträumen in denen das Auto im Ausland gefahren wird, gilt die Anforderungen, dass der Vermieter mit dem Mieter die geplante Fahrt mit dem Geltungsbereich basierend auf die Versicherungsbestimmungen bestimmt, gilt auch für Business Fahrzeuge. Wir empfehlen sämtliche Unterlagen und Ausrüstungen gemäss Pannendienst TCS mitzuführen (z.B. Fahrzeugausweis im Original).

Der Autobesitzer des Fahrzeugs ist alleine verantwortlich und haftbar dafür, dass das Fahrzeug den schweizerischen und ausländischen Gesetzen entsprechend konform ist und alle erforderlichen Anforderungen erfüllt, wie beispielsweise gesetzliche Prüfungen und regelmässige Wartung und Service, dass sämtliche notwendigen Abgaben, Steuern und privaten Versicherungsprämien bezahlt sind und dass die notwendigen Papiere und Dokumente immer korrekt nachgeführt sind. Der Autobesitzer ist verpflichtet, dass eine schweizerische Autobahnvignette gut sichtbar im Auto angebracht bzw. elektronisch gelöst wird.

3.2.2 Bei der Miete eines Autos mit GoMore Keyless müssen die Mietfahrzeuge auch die folgenden Anforderungen erfüllen, um sich für die Installation von GoMore Keyless zu qualifizieren:

  • Das Auto verfügt über ein voll funktionsfähiges zentrales Schliesssystem.
  • Sie (Autobesitzer) haben einen Ersatzschlüssel für das Auto.
  • Das Auto ist in der Schweiz und/oder in Liechtenstein immatrikuliert.
  • Das Auto befindet sich in einem technisch und mechanisch einwandfreien Zustand. Es gibt keine aktiven Warnleuchten auf dem Armaturenbrett, die auf Probleme mit dem Fahrzeug hinweisen.
  • Das Auto wird auf der GoMore-Plattform für Vermietungen aktiv sein.
  • Das Auto ist an einem öffentlich zugänglichen Ort mit zuverlässiger mobiler Datenabdeckung parkiert.
  • Falls Ihr Auto mit Strom betrieben wird, bestätigen Sie, dass Sie ein aktives Abonnement für unbegrenztes Laden haben (z. B. Swisscharge, MOVE, Plug’n Roll o.Ä).
  • Der Autobesitzer testet, dass die Wegfahrsperre ordnungsgemäss funktioniert und das Auto mit dem Schlüssel nicht gestartet werden kann, wenn es mit der GoMore-App verriegelt ist. Wenn bei der Autoanzeige des Autobesitzers Keyless aktiviert ist, bestätigt der Autobesitzer, dass die Wegfahrsperre wie vorgesehen funktioniert. GoMore übernimmt keine Haftung für jegliche finanziellen oder materiellen Schäden, wenn keine Meldung über eine inaktive oder nicht ordnungsgemäss funktionierende Wegfahrsperre erfolgt.
  • Speziell für Tesla: Der Autobesitzer aktiviert einen PIN-Code, den der Mieter während der Miete verwenden muss, um das Auto zu starten. Teslas mit GoMore Keyless können auf GoMore nicht ohne PIN-Code vermietet werden. Wenn bei der Mietanzeige des Autobesitzers Keyless aktiviert ist, bestätigt der Autobesitzer, dass die Wegfahrsperre wie vorgesehen funktioniert. Wenn der Autobesitzer keinen PIN-Code zum Fahren eingeben möchte, muss er dies GoMore schriftlich bestätigen und akzeptieren, dass er alle Risiken übernimmt.
  • Der Autobesitzer ist dafür verantwortlich, die Wegfahrsperre fortlaufend zu testen, und im Falle von Unregelmässigkeiten muss der Autobesitzer das Auto sichern und GoMore kontaktieren, bevor eine Keyless-Vermietung stattfindet, und überprüfen, ob die Türen ordnungsgemäss verriegelt sind. Es ist nicht möglich, eine absolute Garantie für die Keyless-Installationen zu geben, da die Kompatibilität mit unseren Keyless-Boxen vom spezifischen Fahrzeug abhängt. Die Haftung von GoMore in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit des Keyless-Systems und/oder damit zusammenhängenden Schäden, Aufwendungen und Verlusten wird demnach vollumfänglich ausgeschlossen.

3.2.3 Für gewerblich genutzte und/oder gewerblich registrierte Fahrzeuge (nachträglich “Business Fahrzeug” genannt), die auf GoMore vermietet werden, kann der gewerbliche Vermieter seine eigene gewerbliche Autoversicherung zum Vermieten von Autos bereitstellen oder die Versicherung von GoMore nutzen, die von Baloise angeboten wird. Die Versicherung des gewerblichen Vermieters muss während des Mietzeitraums eine umfassende Haftpflicht- und Pannenhilfe bieten (Kasko: empfohlen) und der Selbstbehalt darf CHF 1’500 nicht übersteigen. Die Pannenhilfe muss kostenlos sein und rund um die Uhr verfügbar sein. Das Business Fahrzeug muss für die Vermietung an und die Nutzung durch Dritte zugelassen sein.

Alle auf GoMore vermieteten Business Fahrzeug müssen neben unseren anderen Anforderungen an Autos die folgenden Bedingungen erfüllen und einhalten:

  • Das Business Fahrzeug muss gemäss der aktuellen Schweizerischen Gesetzgebung haftpflichtversichert sein. Lesen Sie mehr hier. Darüber hinaus muss der gewerbliche Vermieter eine 24-stündige Pannenhilfe bereitstellen.

  • Der Selbstbehalt pro Schaden zu Lasten von Mieter darf den Betrag von CHF 1’500 nicht übersteigen. Der gewerbliche Vermieter kann eine Selbstbehaltsreduktion anbieten.

  • Das Nettogewicht des Business Fahrzeugs darf 3’500 Kilogramm nicht überschreiten (entsprechend dem maximal zulässigen Gewicht für den Führerschein der Kategorie "B").

  • Das Business Fahrzeug darf nicht mehr als 350’000 Kilometer gefahren sein.

  • Das Business Fahrzeug darf nicht älter als 25 Jahre sein, gerechnet ab dem Datum der ersten Zulassung des Business Fahrzeugs .

  • Falls erforderlich, muss das Business Fahrzeug gemäss schweizerischem Recht mit der Genehmigung zur Vermietung registriert sein. Der gewerbliche Vermieter ist vollständig dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Business Fahrzeug über die richtigen Genehmigungen verfügt. GoMore kann unter keinen Umständen verantwortlich gemacht werden, wenn ein Business Fahrzeug ohne die richtige Genehmigung vermietet wird.

  • Im Falle von Schäden, die während des Mietzeitraums auftreten, trägt der gewerbliche Vermieter die volle Verantwortung für die Abwicklung von Schadensansprüchen. GoMore unterstützt bei der Kommunikation zwischen dem gewerblichen Vermieter und dem Mieter, kann jedoch nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

  • Wenn ein Schaden, der auf den Mietzeitraum einer GoMore Vermietung zurückzuführen ist, repariert wurde, unterstützt GoMore bei der Erhebung des Selbstbehalts vom Mieter. Durch die Annahme dieser AGBs bestätigt der Mieter, dass GoMore im Auftrag des gewerblichen Vermieters den Selbstbehalt vom Mieter einziehen darf. Wird die von GoMore ausgestellte Rechnung für den Selbstbehalt nicht beglichen, werden Personalien des Mieters an den gewerblichen Vermieter ausgehändigt. Der gewerbliche Vermieter ist verantwortlich für die Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte, GoMore ist von jeglicher Haftung und Verantwortung befreit.

  • Sämtliche Schadensfälle muss der gewerbliche Vermieter im GoMore Mietvertrag und Übergabeprotokoll dokumentieren. Die Erhebung des Selbstbehalts kann erst beginnen, nachdem ein Schaden repariert wurde und eine Rechnung von der Versicherung des Fahrzeugeigentümers oder ein Werkstattbericht, der dokumentiert, was repariert wurde und die entsprechenden Kosten und Selbstbehalt angibt, vorhanden ist.

  • Die steuerliche Meldung der privaten Nutzung von Business Fahrzeugen, die auf GoMore vermietet werden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Geschäftsinhabers und des Mieters. GoMore kann unter keinen Umständen für steuerliche Konsequenzen haftbar gemacht werden.

  • Als gewerblicher Vermieter ist es Ihnen nicht gestattet, eigene Gebühren zu erheben.

3.2.4 Jegliche steuerpflichtige Berichterstattung über die private Nutzung von geschäftlich und privat registrierten Autos, die über GoMore vermietet werden, liegt in der Verantwortung des Geschäftsinhabers / Autobesitzers. GoMore kann unter keinen Umständen für etwaige steuerliche Konsequenzen verantwortlich gemacht werden.

3.2.5 GoMore behält sich das Recht vor, das Mietinserat eines Autobesitzers jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu löschen oder zu sperren. Dies beinhaltet auch das Recht, eine bereits bestätigte Buchung und deren Bezahlung zu stornieren/zu ändern/zu verweigern.

3.2.6 Treten während einer von GoMore vermittelten Mietdauer Schäden am Auto auf, werden die Autos nur von ausgewählten Garagen/Werkstätten (Baloise Partnern) repariert.

3.3 Anforderungen an den Mieter:

3.3.1 Der Mieter hat seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Achtung! Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umschreiben lassen.

3.3.2 Der Mieter ist nur zur Fahrzeugnutzung berechtigt, wenn er während der gesamten Mietdauer im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises für die entsprechende Kategorie ist. Änderungen vom Status (Erneuerung, Entzug) des Führerausweises sind GoMore umgehend mitzuteilen und im Account/Konto anzupassen. Für allfällige Strafen oder Bussen in diesem Zusammenhang (insb. Führen eines Fahrzeuges ohne Führerausweis, Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG) ist der Mieter ausschliesslich verantwortlich und GoMore sowie der Autobesitzer sind vollumfänglich vom Mieter schadlos zu halten. Der Mieter alleine ist verantwortlich und haftbar für die Überprüfung der Gültigkeit vom Führerausweis und dessen Einhaltung oder Erfüllung aller im Führerausweis enthaltenen Zusatzangaben und Einschränkungen. Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. durch Übermüdung, Medikamenteneinfluss oder Erkrankung) gefahren werden. Missachtung einer in 3.3.2 aufgeführten Bedingung hat Schadenersatz zur Folge und wird strafrechtlich verfolgt. Die Mieter sowie eventuelle Zusatzfahrer des Fahrzeugs müssen mind. 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerausweis für das Führen des Mietobjektes in der Schweiz besitzen. Bei Fahrzeugen, die von GoMore als Premiumfahrzeuge definiert werden, müssen der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer des Fahrzeugs mindestens 25 Jahre alt sein. Die Nummer des Führerausweis des Mieters und des eventuellen Zusatzfahrers muss auf dem Mietvertrag angegeben werden. Bei Änderung eines Zusatzfahrers nach Unterzeichnung eines Vertrages für die Mietdauer muss GoMore sowie die Versicherung umgehend mit Angaben von Namen und Führerausweisnummer des Zusatzfahrers informiert werden. Bitte beachten Sie, dass für Mieter und Zusatzfahrer unter 25 Jahren und mit weniger als 4 Jahren Lenkererfahrung, eine Gebühr von CHF 5.-- pro Miettag erhoben wird. Benutzer, deren Mietervalidierung von GoMore abgelehnt wurde, dürfen während des Mietzeitraums nicht als Zusatzfahrer fungieren. Alle Schäden und daraus resultierenden Kosten, die während des Mietzeitraums durch einen abgelehnten Zusatzfahrer verursacht werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Hauptmieters, der im Mietvertrag angegeben ist.

3.3.3 GoMore behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und in diesem Zusammenhang zusätzliche Dokumente zu verlangen, z.B. in Form einer Lohnabrechnung. GoMore behält sich das Recht vor, jeden Mieter abzulehnen, wenn dieser nicht kreditwürdig ist oder eine Betreibung vorzuweisen hat.

3.3.4 Wenn das Fahrzeug im Ausland gefahren werden soll, muss der Mieter eine Auslandsfahrgebühr bezahlen. Diese Gebühr gilt für den Mieter und das Fahrzeug in der EU und in den Ländern, die von der Versicherung abgedeckt sind. Lesen Sie mehr hier. Bitte beachten Sie, dass der Preis für die Auslandsfahrgebühr CHF 5.50 pro Miettag beträgt. Der Mieter zahlt diese Gebühr für die gesamte Mietdauer, jedoch nur für maximal 5 Tage, auch wenn die Miete länger als 5 Tage dauert.

3.3.5 Wenn eine andere Person als der Mieter das Fahrzeug fahren soll, muss der Mieter eine zusätzliche Fahrerabdeckung abschliessen. Es kann nur ein einziger Zusatzfahrer hinzugefügt werden. Der Mieter muss immer derjenige sein, der das Auto abholt und zurückbringt. Der Zusatzfahrer darf dies nicht tun. Der Mieter trägt zu jeder Zeit und für die gesamte Mietdauer die volle Verantwortung über das Auto. Bitte beachten Sie, dass der Preis für die zusätzliche Fahrerabdeckung (Zusatzfahrer) CHF 4.-- pro Miettag beträgt. Das Überprüfen des Führerausweises des Zusatzfahrers liegt in der Verantwortung der Hauptmieter. Dies, um sicherzustellen, dass nur Personen das Fahrzeug führen, welche auch dazu berechtigt sind. GoMore registriert für Versicherungszwecke nur Namen, Nummer und Ausstellungsdatum des Führerscheins der Zusatzfahrer. GoMore oder der Autobesitzer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen gefahren wird. Während der Mietzeit liegt es in der Verantwortung des Mieters.

3.4 Wenn die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt sind, darf der Mietvertrag nicht abgeschlossen werden. Des Weiteren ist es beiden Parteien nicht gestattet, während einer Mietdauer das Auto in einer Weise zu nutzen, die dazu führen würde, dass der Versicherungsschutz gemäss den Versicherungsbedingungen entfällt, oder eine Mietdauer von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen zu vereinbaren. Keine der Parteien dürfen zusätzliche Mietverträge für das über GoMore gebuchte Objekt während der Mietdauer ausserhalb von GoMore abschliessen. Geschieht dies doch, erlischt der von GoMore bereitgestellte Baloise Versicherungsschutz.

3.5 Bevor ein Vertrag über die Automiete abgeschlossen wird, sollten sowohl der Autobesitzer als auch der Mieter die Versicherungsbedingungen durchgehen, die in voller Länge hier nachgelesen werden können. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass:

  • Die Versicherung gilt nur während der Mietdauer, die in den Daten des Mietvertrages des Fahrzeugs festgehalten ist.

  • Versichert ist das im Mietvertrag aufgeführte Fahrzeug.

  • Die Versicherung gilt für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage. Achtung: Sobald das Startdatum der Miete 30 Tage zurückliegt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Die bestehende Mietbuchung muss ordnungsgemäss abgeschlossen werden und für eine weitere Mietdauer ist ein neuer Vertrag erforderlich.

  • Die Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen. Für Fahrten ins Ausland ist eine zusätzliche Gebühr an GoMore zu entrichten.

  • Die Versicherung hat den gleichen Fixpreis, unabhängig davon, ob Schäden auftreten.

  • Mechanische Schäden sind von der Versicherung nicht gedeckt. Gleiches gilt für Schäden, die durch falsches Betanken des Fahrzeugs verursacht werden und/oder Schäden, die durch das Fahren des Fahrzeugs mit zu wenig Wasser und/oder Öl entstehen.

  • Der Selbstbehalt für Schäden jeglicher Art beträgt CHF 1’000.--. Wenn jedoch bei der Buchung des Autos ein reduzierter Selbstbehalt gekauft wird, beträgt der Selbstbehalt für Schäden jeglicher Art CHF 200.--. Beachten Sie, dass der Preis für die Reduzierung des Selbstbehalts CHF 10.-- pro Miettag beträgt.

  • Der Mieter muss den Selbstbehalt bezahlen, wenn während der Mietdauer Schäden am Auto entstehen.

  • Ein Ersatzwagen für den Autobesitzer ist nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen und kann daher nicht von GoMore angefordert werden.

  • Alle versicherten Leistungen sind hier zu finden.

  • Nach Beendigung der Miete ist das Fahrzeug nicht mehr bei Baloise versichert. Bei Verdacht auf Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Achtung: die Versicherung deckt den Diebstahl durch einen Dritten, der nicht der Mieter ist, wenn keine grobfahrlässige Handlung festgestellt wird.

  • Die Versicherung beinhaltet einen Pannendienst. Baloise ist sofort unter 0800 24 80 11 (bei Verbindungsschwierigkeiten aus dem Ausland unter +41 58 285 28 28) oder via Online-Schadenmeldung zu benachrichtigen.

3.6 Achtung: Es obliegt den Autobesitzern, im Profil ausdrücklich anzugeben, welche Art von Reifen sie verwenden und diese Angabe entsprechend anzupassen, falls eine Änderung erfolgt. Es wird vorausgesetzt, dass zwischen Oktober und April Winterreifen verwendet werden. Sollten keine Winterreifen verfügbar sein, ist es erforderlich, dies deutlich im Profil zu kommunizieren. Bei Übernahme des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, sicherzustellen, dass das Auto mit den im Profil beschriebenen Reifen ausgestattet ist. Mit der Übernahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Diese Bestätigung gilt für alle Mieten, unabhängig von den Reifenverhältnissen. Sollte der Mieter feststellen, dass dies nicht der Fall ist, ist er verpflichtet, das Fahrzeug nicht anzunehmen. Im Falle eines Schadens, der auf die Art und Zustand der Reifen zurückzuführen ist, besteht keine Versicherungsdeckung, und die Angelegenheit muss zwischen dem Autobesitzer und dem Mieter geregelt werden. Weder GoMore noch Baloise können in einem solchen Fall haftbar gemacht werden.

3.7 GoMore ist kein Versicherungsanbieter und kann für Versicherungsansprüche nicht haftbar gemacht werden. Bei Versicherungsfragen sollte Baloise direkt kontaktiert werden.


§ 4 Zahlung

4.1. Nutzer müssen sich stets an die jeweils gültigen Richtlinien für die Preisgestaltung bei GoMore halten, sofern nicht anders angegeben. Es ist nicht erlaubt, eine andere Preisgestaltung zu vereinbaren oder anzukündigen oder Zahlungen ausserhalb der Plattform zu vereinbaren. Nachträgliche Zusatzkosten können nach einer Miete anfallen, bspw. bei überschrittenen Kilometerständen, fehlendem Benzin, sonstigen Gebühren, Bussen oder Strafzahlungen, etc.

4.2 Alle Zahlungen zwischen dem Autobesitzer und dem Mieter müssen über das Online-Zahlungssystem der Plattform erfolgen. Das Zahlungssystem funktioniert so, dass der vereinbarte Mietpreis, inklusive Versicherungs- und Servicegebühren und den gebuchten Leistungen, von der Debit- oder Kreditkarte des Mieters abgebucht wird, wenn der Autobesitzer eine Mietanfrage annimmt. Der Mietpreis wird 24 Stunden nach Ende der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer auf das GoMore-Konto des Autobesitzers überwiesen. Wenn die Mietdauer länger als 14 Tage dauert, behält sich GoMore das Recht vor, jeden 14. Tag die Zahlung teilweise abzubuchen. Der Mietpreis, ausschliesslich der Versicherungs- und Servicegebühren, wird auf das Konto des Autobesitzers auf gomore.ch überwiesen, woraufhin er sich den Betrag auszahlen lassen kann. Vgl. jedoch § 4.3.

4.3 Für die Zurverfügungstellung der Plattform erhebt GoMore vom Autobesitzer und Mieter zusätzlich eine Servicegebühr basierend auf dem Mietpreis und den gebuchten Leistungen. Die Servicegebühr wird jederzeit auf der Plattform separat ausgewiesen, bevor die Mietanfrage abgeschickt wird.

4.3.1 GoMore behält sich das Recht vor, die Servicegebühren und Gebühren für zusätzliche Leistungen jederzeit zu ändern. Mögliche Änderungen der Servicegebühren haben jedoch keine Auswirkungen auf Mieten, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Servicegebührenänderung vorgenommen wurden.

4.4 Wenn der Mietvertrag aufgrund der Umstände des Mieters nicht abgeschlossen werden kann, z.B. weil der Mieter nicht erscheint oder keinen gültigen Führerausweis vorweisen kann, hat der Mieter den vollen Preis für den Mietzeitraum zu zahlen, inklusiv Versicherungs- und Servicegebühren. Wenn der Mieter eine angenommene Buchung vor Mietbeginn storniert, muss er ggf. eine Stornogebühr wie in § 7 beschrieben zahlen.

4.5 Wenn der Mietvertrag aufgrund der Umstände des Autobesitzers nicht abgeschlossen werden kann, z.B. wenn der Autobesitzer nicht erscheint, das Auto nicht am vereinbarten Ort aufzufinden ist oder das Auto nicht den Mindestanforderungen entspricht, muss der Autobesitzer den Preis für die Versicherungs- und Servicegebühren sowie eine Stornogebühr gemäss § 7 bezahlen, die zur Entschädigung des Mieters verwendet wird. Die Zahlung des Mieters wird storniert. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung in Bezug auf die Kosten für alternative Transportmöglichkeiten. Wenn der Autobesitzer eine angenommene Buchung vor Mietbeginn storniert, muss der Autobesitzer eine Stornogebühr gemäss § 7 zahlen.

4.6 Bei nicht zustande gekommenen Mietverträgen aufgrund von Umständen, die der Autobesitzer zu verantworten hat, muss der Mieter GoMore spätestens 12 Stunden nach dem geplanten Zeitpunkt des Mietbeginns hierüber informieren. GoMore behält sich das Recht vor, trotz rechtzeitiger Mitteilung des Mieters den vollen Preis für den Mietvertrag aufgrund der Angaben des Autobesitzers in Rechnung zu stellen. Sollte GoMore von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, werden beide Parteien per E-Mail informiert. GoMore kann in keinem Fall für die Nutzung oder fehlende Nutzung dieser Möglichkeit verantwortlich gemacht werden.

4.7 Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen kann GoMore sich dafür entscheiden, auf den Versicherungsschutz verzichten.

4.8 Du ermächtigst GoMore, die gespeicherten Zahlungsdaten für Buchungen, Servicegebühren, Kautionen, zusätzliche Kosten, die während der Mietbuchung anfallen, Bearbeitungsgebühren und Schadenkosten sowie damit verbundene Aufwandsentschädigungen zu verwenden. GoMore behält sich zu diesem Zweck das Recht vor, eine Kaution von bis zu CHF 1'000 zurückzuhalten, um zusätzliche Kosten zu begleichen, die während der Mietdauer entstehen.

4.9 Die von GoMore gehaltenen Nutzergelder sind auf CHF 1 Million begrenzt. Wir behalten uns das Recht vor, Nutzereinkommen automatisch auszuzahlen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben.


§ 5 Treibstoff und gefahrene Kilometer

5.1 Der Mieter ist für die Bezahlung des Treibstoffverbrauchs während einer Mietbuchung verantwortlich. Bei einer Miete mit persönlicher Übergabe durch den Autobesitzer soll der Treibstoffstand sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter gemeinsam vermerkt werden, um den Treibstoffstand zu Beginn und am Ende der Mietzeit zu dokumentieren.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, wird der Füllstand automatisch von der App erfasst. Bei bestimmten Fahrzeugmodellen wird der Tankfüllstand nicht automatisch berechnet, sodass der Mieter den Füllstand notieren und mit einer Fotodokumentation in der App erfassen muss. Es liegt immer in der Verantwortung des Mieters, eine Fotodokumentation des Füllstands des Autos zu erstellen. Versäumt er dies, so wird davon ausgegangen, dass das Auto mit einem vollen Tankfüllstand zurückgegeben werden muss und falls der Mieter nicht selbst tankt, werden die entsprechenden Kosten inkl. einem Aufwandszuschlag dem Mieter automatisch abgebucht.

5.2 Ebenso sollte der Kilometerstand des Autos zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums im Mietvertrag vermerkt werden. Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, wird der Kilometerstand automatisch von der App berechnet. Bei bestimmten Fahrzeugmodellen wird der Kilometerstand nicht automatisch berechnet und der Mieter muss daher den Kilometerstand notieren und mit einer Fotodokumentation in der App dokumentieren. Es liegt immer in der Verantwortung des Mieters, eine Fotodokumentation des Kilometerstands des Autos zu erstellen. Versäumt er dies, so wird davon ausgegangen, dass der Mieter den vereinbarten Kilometerstand überschritten hat. In diesem Fall verwendet GoMore die Angaben des Autobesitzers, um die Überschreitung zu berechnen, und der Mieter hat keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben, da er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die entsprechenden Kosten inkl. einer Aufwandsentschädigung werden dem Mieter automatisch abgebucht.

5.3 Bei Verwendung des Mietvertrags in der GoMore-App: Wird das Auto mit weniger Treibstoff oder einem überschrittenen Kilometerstand zurückgegeben, wird die Zahlungskarte des Mieters mit den Zusatzkosten belastet. Die Kosten für die Überschreitung des Kilometerstandes werden automatisch auf der Grundlage der dem Mieter bei der Buchung angezeigten Kilometergebühr (“Überschrittene Kilometer" = 140% vom Kilometerpreis) berechnet. Bei persönlichen Übergaben müssen sich Autobesitzer und Mieter auf eine Entschädigung für den fehlenden Treibstoff einigen.

Besitzer von Elektroautos (EVs) können sich dafür entscheiden, die Nutzung vom Treibstoff während der Mietbuchung im Mietpreis zu inkludieren (sowohl für GoMore Keyless als auch für Buchung mit persönlicher Übergabe), in diesem Fall werden die Kosten für den verbrauchten Treibstoff am Ende der Buchung nicht berechnet. Falls zutreffend, wird dies im dem Autoprofil vor der Buchung angezeigt. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Treibstoff für Elektroautos zu ähnlichen Bedingungen vergütet wird wie für Autos mit fossilen Brennstoffen.

Handelt es sich um eine GoMore Keyless-Miete, wird der fehlenden Treibstoff basierend auf der abweichenden % der hinterlegten Tankkapazität von der GoMore App berechnet und ein marktüblicher Preis pro fehlenden Liter/kWh angesetzt. Ein kleiner Aufschlag für den Aufwand des Autobesitzers wird hinzugerechnet.

Der Autobesitzer und der Mieter können auch eine Entschädigung für andere Kosten vereinbaren, die nach Abschluss des App-Mietvertrags von der Zahlungskarte des Mieters abgebucht werden. Aus Sicherheitsgründen verarbeiten wir keine totalen Zusatzkosten über CHF 700.-- im App-Mietvertrag. In diesem Fall liegt die Verantwortung für den Differenzausgleich bei Mieter und Autobesitzer. Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, gibt es keine Begrenzung der totalen Zusatzkosten, die via GoMore abgewickelt werden.

Wenn der Mieter das Auto mit mehr Treibstoff zurückgibt, als im Mietvertrag zu Beginn der Miete angegeben, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Betrag zu erstatten. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, dem Mieter ungenutzte Kilometer zu erstatten. Dies gilt nicht für die Mietbuchungen von Elektroautos, bei denen der Besitzer die Nutzung von Strom im Mietpreis inkludiert hat.

Obwohl GoMore bei der Abwicklung der zusätzlichen Kosten behilflich ist, kann GoMore nicht für die Rückerstattung an den Autobesitzer verantwortlich gemacht werden. Ausserdem können wir nicht für fehlgeschlagene Zahlungen oder andere technische Probleme verantwortlich gemacht werden, die verhindern, dass die Zahlungskarte des Mieters belastet wird.


§ 6 Anforderungen an den Vertrag zwischen dem Autobesitzer und dem Mieter

6.1 Der Autobesitzer darf dem Mieter keine Erlaubnis erteilen, das Auto so zu benutzen, dass der Versicherungsschutz erlischt.

6.2 Darüber hinaus sind die folgenden Bedingungen im Mietvertrag obligatorisch:

6.2.1 Der Autobesitzer ist alleine für den Zustand, die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit seines Autos verantwortlich. Er verpflichtet sich, dass das Auto dem Mieter in einem absolut betriebssicheren Zustand übergeben (vor Fahrtantritt) wird und allen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsausrüstung, obligatorische Versicherung, Steuern, Abgaben, MFK, etc. entspricht. Der Mieter kontrolliert vor Fahrtantritt, wie auch während der Fahrt, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Der Autobesitzer erklärt sich damit einverstanden, das Auto vor jeder Miete gemäss den Anweisungen des Fahrzeugherstellers mit ausreichend Öl, Kühlmittel, Wasser usw. zu überprüfen und ggf. aufzufüllen. Der Autobesitzer hat das Recht, das Auto so zu vermieten, wie es im Mietvertrag vereinbart ist.

6.2.2 Der Mieter muss das Auto am vereinbarten Standort abholen. Der Autobesitzer ist verpflichtet, bei der Übergabe des Autos/des Schlüssels physisch anwesend zu sein und die Identität des Mieters zu überprüfen, sowie dass der Mieter mindestens 21 Jahre alt ist und im Besitz eines gültigen Führerausweises ist, der ihn zum Fahren des Fahrzeugtyps berechtigt, der während der Vermietung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus muss der Autobesitzer sich vergewissern, dass der Mieter nach unmittelbarer Einschätzung in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu fahren, d.h. dass der Mieter nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten und/oder Betäubungsmitteln steht. Es ist nicht erlaubt, Schlüsseltresore zur Erleichterung der Miete zu verwenden. Auf der Grundlage des Strassenverkehrsgesetzes Artikel 95 Absatz 1e, empfehlen wir unseren Autobesitzern, die Führerausweise ihrer Mieter einen Tag vor Beginn der Miete zu überprüfen, damit sie sich vergewissern können, dass der/die Mieter/in zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines gültigen Führerausweises ist. GoMore überprüft die Führerausweise der Mieter nur zum Zeitpunkt der Anmeldung und kann nicht für Buchungen ohne gültigen Führerausweis verantwortlich gemacht werden, da dies in der Verantwortung des Mieters liegt.

6.2.3 Bei der Übernahme des Fahrzeugs erklärt der Mieter, dass er mit dem im Mietvertrag beschriebenen Zustand des Fahrzeugs einverstanden ist und dass er die Bremsen, den Öl- und Flüssigkeitshaushalt, die Lenkung, die Signalinstrumente und die Beleuchtung überprüft hat. Die Verantwortung für die Kontrolle und das Nachfüllen von ausreichend Benzin, Öl und Wasser während der Mietdauer liegt allein beim Mieter - bei Bedarf von Öl muss das Nachfüllen in Absprache mit Autobesitzer erfolgen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Auto anzuhalten und ggf. die Pannenhilfe zu kontaktieren, wenn Warnleuchten auf Störungen oder Schäden am Auto hinweisen. Im Falle von Schäden an den mechanischen oder elektronischen Komponenten des Autos, die durch falsche Nutzung des Autos während der Mietdauer verursacht wurden, kann der Mieter für alle damit verbundenen Kosten in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden.

6.2.4 Bestehende Schäden und Kratzer müssen im Mietvertrag aufgeführt werden, bevor das Auto an den Mieter übergeben wird. Sollte der Vertrag nur in der gedruckten Version vorliegen, muss er während der gesamten Mietdauer im Auto verbleiben.

6.2.5 Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der gesamten Mietdauer am Auto entstehen, einschliesslich Fehlbedienung des Autos oder unvorhersehbarer Unfälle, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden bereits vor Beginn der Mietdauer vorhanden war. In Zweifelsfällen, ob der Schaden am Fahrzeug während der Mietdauer entstanden ist, wird auf den Mietvertrag verwiesen. Die Schäden, Deckungsbeschränkungen und deren Haftungspflicht werden von der Versicherung basierend auf den Vertragsbedingungen beurteilt. Der Mieter haftet für die Reinigung vom Auto bei unzumutbarer Verschmutzung oder Rauchen im Auto (Verstoss gegen die Autonutzung). Der Mieter haftet für Schäden im Innenraum, die während der gesamten Mietdauer am Auto entstehen, da der Versicherungsschutz für den Innenraum in der Versicherungsdeckung Baloise Vertragsbedingungen, V. Innenraum, S.7-S.8) ausgeschlossen ist. Der Mieter verpflichtet sich, alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen oder entstanden sind, sofort der Versicherung (Baloise) zu melden. Unterlässt es der Mieter, Baloise eine Schadensmeldung für den entstandenen Schaden einzureichen, so behält GoMore sich das Recht vor, die Schadensmeldung im Namen des Mieters einzureichen oder für die Reparaturkosten eine Rechnung auszustellen und diese von der Zahlungskarte des Mieters abzubuchen. Dies gilt für alle Mieten, unabhängig davon, ob das Auto Keyless ist oder nicht. Die Haftung des Mieters darf in keinem Fall den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen, der von Baloise berücksichtigt wird. Wird der Schaden von Baloise aufgrund Deckungsbereich oder durch Fahrlässigkeit oder Rechtswidrigkeit (fehlende Fahreignung, Fahren in alkoholisiertem Zustand, Rasen usw.) abgelehnt, haftet der Mieter für den kompletten Schaden.

6.2.6 Wenn nicht anders vereinbart, muss der Mieter das Auto in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es bekommen hat. Diesbezüglich wird erwartet, dass das Auto bei Mietbeginn gereinigt ist und sich in einem dem Alter und der gefahrenen Kilometerzahl entsprechenden Zustand befindet. Das Rauchen im Mietfahrzeug ist während der Mietdauer verboten. Tiere sind im Auto nur dann erlaubt, wenn dies mit dem Autobesitzer abgesprochen und vereinbart wurde und die gesetzlichen oder tatsächlich notwendigen Bedingungen dafür geschaffen werden (insb. Käfig im Kofferraum für bestimmte Hunde, etc.).

6.2.7 Der Autobesitzer ist dafür verantwortlich, das Auto bei der Rückgabe innen und aussen auf allfällige Schäden zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Autobesitzers sicherzustellen, dass festgestellte Schäden im Mietvertrag dokumentiert und sowohl vom Autobesitzer als auch vom Mieter spätestens zum Endzeitpunkt, wie in der Mietbuchung auf GoMore angegeben, unterschrieben werden. Weiterhin wird empfohlen, Schäden sofort nach ihrer Entstehung zu dokumentieren bzw. sofort nach Rückgabe des Autos an den Autobesitzer durch Fotos zu belegen. Bei Steinschlägen sollte das Auto in der Regel nach dem Schaden zu einer Werkstatt gefahren werden. Danach muss ein Schadensprotokoll erstellt werden. Treten während der Mietzeit und trotz ordnungsgemässer Nutzung mechanische Schäden oder Schäden durch Verschleiss und Abnutzung am Mietfahrzeug auf, muss der Autobesitzer dem Mieter innerhalb von 8 Tagen den Preis für die verbleibende Mietdauer, einschliesslich der verbleibenden Kilometer in Bezug auf den Mietvertrag, jedoch ausschliesslich der dem Mieter in Rechnung gestellten Gebühren, erstatten. Werden Schäden zu einem späteren Zeitpunkt als dem bei der Buchung angegebenen Endzeitpunkt der Miete festgestellt, und ist der spätere Zeitpunkt nicht durch die Umstände des Mieters verursacht, liegt dies im Risiko des Autobesitzers, wenn der Schaden nicht nachweislich innerhalb des Mietzeitraums entstanden ist, in dem die Versicherung das Auto abdeckt. In solchen Fällen kann GoMore die Deckung des Schadens ablehnen.

6.2.8 Regelung zur Autonutzung

Das vom Mieter gefahrene Auto darf ohne das Einverständnis vom Autobesitzer nicht genutzt werden:

  • um ein anderes Auto abzuschleppen oder sonst zu bewegen

  • bei Veranstaltungen, Demonstrationen, Wettbewerben oder auf Rennstrecken

  • im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigen

  • um Gefahrstoffe aller Art zu transportieren

  • in einer Form, die den allgemeinen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts oder den Nutzungsvorschriften des entsprechenden Privatgrundstückes widerspricht

  • für Fahrten im Gelände ohne erkennbare Strassenführung

  • zu Werbezwecken

  • für Schleuderkurse, Übungsfahrten oder Fahrstunden mit einem Lernfahrausweis

Handelt es sich vermieteten Auto um ein Leasingfahrzeug gilt zusätzlich:

  • Das Auto darf nicht gesetzeswidrig oder ausserhalb der vom Leasingnehmer für das Auto abgeschlossenen Versicherungsdeckung verwendet werden.

  • Der Mieter ist verpflichtet, jeden Missbrauch und jede Überbelastung des Fahrzeugs zu vermeiden. Insbesondere darf das Auto nicht zu motorsportlichen Anlässen (inkl. Trainingsfahrten) verwendet werden.

  • Das Auto darf nur länger als einen Monat im Ausland verbleiben, sofern der Leasingnehmer dem Mieter bestätigt, dass er dafür die von der Leasinggeberin erforderliche schriftliche Bestätigung eingeholt hat.

  • Der Leasingnehmer hat den Mieter bei der Vermietung eines Leasingfahrzeugs zu verpflichten, dass die Leasinggeberin jederzeit das Recht hat, das Auto beim Mieter zu besichtigen und zu prüfen. Ausserdem muss der Mieter dazu verpflichtet werden, der Leasinggeberin alle Belege zum Gebrauch, Unterhalt und zu allfälligen Reparaturen des Fahrzeuges unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Leasingnehmer entbindet die Leasinggeberin zur Geltendmachung ihrer diesbezüglichen Rechte vollumfänglich vom Bankkunden- und Geschäftsgeheimnis.

  • Der Leasingnehmer hat den Mieter bei der Vermietung eines Leasingfahrzeugs zudem über das Eigentum der Leasinggeberin am Auto aufzuklären. Der Mieter gibt dem Leasingnehmer das Einverständnis, dass die relevanten Informationen aus dem Mietvertrag inkl. Personendaten des Mieters an die Leasinggeberin übermittelt und von dieser bearbeitet werden können.

  • Der Mieter darf das Leasingfahrzeug nicht an Dritte untervermieten.

Bitte beachten Sie, dass für die Vermietung von GoMore Keyless besondere Bedingungen gelten, wie in den Abschnitten 6.2.15, 6.2.16, 6.2.17, 6.2.18, 6.2.19 und 6.2.20 beschrieben.

6.2.9 Wenn das Auto nicht fahren kann oder einen Schaden bekommt, der eine Reparatur erfordert, bevor weitergefahren werden kann, muss der Mieter Baloise anrufen. Wenn der Schaden nicht vor Ort behoben werden kann, wird das Mietfahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht. Der Mieter muss sich so schnell wie möglich mit dem Autobesitzer in Verbindung setzen, und der Schaden muss Baloise gemeldet werden. Der Mechaniker kann mit der Reparatur des Autos beginnen, nachdem ein Experte von Baloise den Schaden bewertet hat. Bei Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, werden die Kosten für den Pannendienst und die Reparatur vom Autobesitzer oder dem Mieter getragen, je nachdem, wer für den Schaden verantwortlich ist. In Fällen, in denen der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, entscheidet der Autobesitzer, ob das Auto repariert werden soll oder nicht, ist aber verpflichtet, eine wirtschaftliche Lösung zu finden, wenn der Mieter für den Schaden haftet. Als Voraussetzung für die Bereitstellung von Pannenhilfe erklärt sich der Autobesitzer damit einverstanden, dass der Mieter die Kontaktdaten des Autobesitzers an Baloise und deren Geschäftspartner weitergibt, indem er diese Bedingungen akzeptiert, und umgekehrt. Darüber hinaus erklärt sich der Autobesitzer damit einverstanden, dass Baloise oder GoMore notwendige Entscheidungen im Namen und auf Kosten des Autobesitzers treffen, damit das Auto vor Ort repariert werden kann und der Mieter das Auto an den Autobesitzer zurückgeben kann.

6.2.10 Der Mieter ist verantwortlich für und muss für Treibstoff, Fährenbillette, Brücken-, Tunnel- und Mautgebühren usw. während der Mietzeit aufkommen. Darüber hinaus muss der Mieter alle Bussen und Gebühren zahlen, die für das Auto während der Mietdauer auferlegt werden und die die Nichteinhaltung der Strassenverkehrsordnung und das widerrechtliche Abstellen des Mietfahrzeugs umfassen, ausser in Fällen, in denen der Autobesitzer die Schuld trägt.

6.2.11 GoMore behält sich das Recht vor, bis zu CHF 1'000.— als Kaution von der Zahlungskarte des Mieters abzubuchen, um etwaige Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung des Selbstbehalts bezüglich der vom Mieter verursachten Kosten, Schäden und sonstigen Aufwendungen zu decken. Bei mehreren Schäden kann GoMore bis zu CHF 1'000.-- pro Schaden einziehen. Darüber hinaus kann GoMore jederzeit und auch nach abgeschlossener Mietdauer einen Geldbetrag zur Deckung von Bussen und Gebühren abbuchen, die das Auto und/oder der Mieter während der Mietdauer erhalten hat, sowie zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit Zahlungen, die durch die Nichteinhaltung des Mietfahrzeugs und/oder des Mietvertrags durch den Mieter verursacht wurden. Darüber hinaus kann GoMore einen Geldbetrag zur Deckung von offenen Kosten auf dem GoMore-Konto des Mieters abbuchen.

6.2.12 Der Mieter ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des Mietwagens zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mietbuchung und für die Verlängerung der Mietbuchung vor Ablauf der Mietdauer, falls erforderlich. Wenn eine Verlängerung nicht akzeptiert wurde und das Auto zu spät zurückgegeben wird, werden dem Mieter Gebühren für die verspätete Rückgabe berechnet:

  • 0 bis 15 Minuten Verspätung: Keine Gebühr.

  • 15 Minuten bis 24 Stunden Verspätung: 0,7% des Tagespreises (angepasst an die dynamische Preisgestaltung) pro Minute, einschliesslich der ersten 15 Minuten der Verspätung.

  • Mehr als 24 Stunden Verspätung: Verspätungsgebühr für die ersten 24 Stunden + Tagesmietpreis pro angefangenem Miettag + Aufwandsentschädigung von GoMore in Höhe von CHF 75.-- pro angefangenem Miettag. Verspätete Rückgaben werden auf der Grundlage der Minute berechnet, in der der Mietvertrag begonnen wurde, und es gelten die normalen Mietkonditionen von GoMore. Die zusätzlichen Mieteinnahmen werden dem Vermieter ohne die Aufwandsentschädigung von GoMore überwiesen, sobald das Geld vom Mieter eingezogen wurde. GoMore haftet nicht für die Zahlung an den Vermieter, bevor das Geld vom Mieter eingezogen wurde.

6.2.13 GoMore behält sich das Recht vor, die Mietdauer im Namen des Autobesitzers zu verlängern und dem Mieter alle damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn das Auto nicht rechtzeitig an den Autobesitzer zurückgegeben wird. Darüber hinaus behält sich GoMore das Recht vor, eine Strafgebühr in Höhe von CHF 3'000.-- einzufordern, wenn das Auto nicht rechtzeitig zurückgegeben wird und weder GoMore noch der Autobesitzer darüber informiert wurden.

6.2.14 Darüber hinaus kann GoMore diverse Aufwandsentschädigungen in Rechnung stellen, die GoMore im Zusammenhang mit Ereignissen erhebt, die während eines Mietzeitraums und/oder infolge der Art und Weise, wie der Mieter ein Mietfahrzeug genutzt und behandelt hat, eingetreten sein könnten. Einschliesslich, wenn GoMore eine Busse, eine Gebühr oder andere zusätzliche Kosten zugestellt werden oder wenn GoMore infolge eines Verstosses des Mieters gegen die Regeln und/oder Bedingungen von GoMore Kosten entstehen. In diesen Situationen wird GoMore dem Mieter die Bezahlung in Rechnung stellen:

  • Die Aufwandsentschädigung von GoMore, die zur Deckung der Kosten erhoben wird, die GoMore im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Busse, der Gebühr oder der zusätzlichen Kosten entstehen.

  • Die Busse, die Gebühr oder die Extrakosten, falls GoMore dies oder diese bezahlen muss. Hierunter fallen Extrakosten im Zusammenhang mit, aber nicht beschränkt auf die Reinigung des Mietwagens, zusätzliche Miettage, Treibstoff, Schadenskosten, Bussen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverstössen usw. Verursacht der Mieter Verstösse gegen die Verkehrsordnung (wie Parkbussen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichtbeachten eines Verkehrssignals, etc.), gegen die GoMore Richtlinien (Rauch- und Haustierverbot in Autos, unvollständige Betankung, Rückgabe in unzumutbarem Zustand, etc.) oder versäumt er es, sonstige Kosten und Gebühren ordnungsgemäss zu entrichten (insb. Mautgebühren), so hat GoMore jederzeit und auch nach dem Ende der Mietdauer das Recht, die tatsächlichen Kosten zzgl. der folgenden Aufwandsentschädigungen von der Zahlungskarte des Mieters abzubuchen:

  • Parkbusse CHF 15.--

  • Verkehrsregelverstösse, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder sonstige Übertretungen, Vergehen oder Verbrechen im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes bzw. zugehörigen Verordnungen und Richtlinien CHF 30.--

  • Brücken-, Tunnel- und Mautgebühr CHF 25.--

  • Fehlende Betankung: CHF 25.--

  • Verspätungsgebühr: CHF 75.-- pro angefangenem Miettag

  • Haustier im Auto ohne Erlaubnis des Autobesitzers: CHF 75.--

  • Rückgabe des Mietfahrzeuges in einem unzumutbar schmutzigen Zustand: CHF 150.--

  • Rauchen im Mietfahrzeug: CHF 250.--

  • Verlorener, gestohlener oder beschädigter Schlüssel: CHF 250.--

  • Der Batteriestand für Elektroautos liegt unter 10 % und wird bei der Rückgabe nicht aufgeladen: CHF 10.--

  • Verlorene Ladekarte (EV-Charging): CHF 75.--

  • Verlorenes oder beschädigtes Ladekabel (EV-Charging): CHF 250.--

  • Übergabe des Mietfahrzeugs an eine Person, die nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer des Mietfahrzeugs im Mietvertrag eingetragen ist: CHF 400.--

  • Verweigerung von Autorückgabe am vereinbarten Standort und Zeitpunkt: CHF 400.--

  • Fahren des Mietwagens im Ausland, ohne die Bewilligung vom Autobesitzer eingeholt zu haben und eine Auslandsversicherung abgeschlossen zu haben: CHF 400.--

  • Verstoss gegen Regeln der Autonutzung (6.2.8), ohne die Bewilligung vom Autobesitzer eingeholt zu haben: CHF 500.-

  • Nicht-Einreichung der Schadensmeldung: CHF 250.--

Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren kann GoMore separate Aufwandsentschädigungen in Verbindung mit GoMore Keyless erheben. Siehe 6.2.17 und 6.2.18. Darüber hinaus behält sich GoMore das Recht vor, einen Mieter und Autobesitzer, der gegen die Geschäftsbedingungen von GoMore verstösst und/oder eine Aufwandsentschädigung verursacht, auf eine Liste zu setzen, die den Mieter daran hindert, GoMore erneut zu nutzen.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Ausführungen gelten für die Vereinbarung zwischen Autobesitzer und Mieter bei einer GoMore Keyless-Vermietung die folgenden besonderen Anforderungen:

6.2.15 Anforderungen an den Autobesitzer mit GoMore Keyless vor und nach der Vermietung:

Vor einer GoMore Keyless-Miete muss der Autobesitzer das Auto überprüfen und dessen Zustand mit Bildern unter "Bestehende Schäden" dokumentieren und Kommentare zur Beschreibung der Schäden hinzufügen. Es liegt in der Verantwortung des Autobesitzers, den Zustand des Autos vor der Miete zu dokumentieren und sicherzustellen, dass das Fahrzeug vollgetankt und in einem guten, für die Miete geeigneten Zustand ist. Darüber hinaus wird empfohlen, dass der Autobesitzer das Auto sowohl vor als auch nach jeder Miete überprüft, um eine angemessene Dokumentation des Autozustands in Form von scharfen, gut belichteten und detaillierten Fotos sicherzustellen.

Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, muss der Autobesitzer die Identität des Mieters nicht überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, die Anforderungen aus Abschnitt 3.3.2 einzuhalten. Für allfällige Strafen oder Bussen in diesem Zusammenhang (insb. Führen eines Fahrzeuges ohne Führerausweis, Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG) ist der Mieter ausschliesslich verantwortlich und GoMore ist vollumfänglich vom Mieter schadlos zu halten.

Nach der Miete hat der Autobesitzer zwei Tage (48 Stunden) Zeit, neue Schäden am Auto zu melden. Der Autobesitzer muss alle Forderungen mit Bildern dokumentieren. Der Autobesitzer muss den GoMore-Support sofort nach Feststellung eines nicht dokumentierten Schadens und spätestens zwei Tage nach Beendigung der Miete kontaktieren. Stellt der Autobesitzer nachträglich undokumentierte Schäden fest, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Autobesitzers, diese zu dokumentieren und zu beweisen, dass die Schäden vom Mieter verursacht worden sind. Wenn der Autobesitzer das Auto nach einer abgeschlossenen Mietzeit öffnet und fährt, akzeptiert der Autobesitzer den vom Mieter bestätigten und beschriebenen Zustand im Endvertrag der Miete.

6.2.16 Anforderungen an den Mieter mit GoMore Keyless vor und nach der Vermietung: Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, ist der Mieter dafür verantwortlich, das Auto sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe auf innere und äussere Schäden zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass alle gefundenen Schäden im Mietvertrag beschrieben und mit Bildern in der App dokumentiert werden. Es wird empfohlen, Schäden sofort nach dem Auftreten mit Bildern zu dokumentieren. Bei Steinschlägen muss der Vermieter sofort nach Rückgabe des Autos einen Monteur kontaktieren. Die Schadensmeldung kann nachträglich erfolgen. GoMore behält sich das Recht vor, eine Gebühr von CHF 350.-- zu berechnen, wenn der Mieter es versäumt, neue Schäden im Mietvertrag zu melden.

Es liegt in der Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass der Zustand des Mietfahrzeugs durch scharfe, gut belichtete und detaillierte Fotos einwandfrei dokumentiert ist. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, Fotos zum Mietvertrag hochzuladen oder wenn diese nicht in einem scharfen, gut belichteten und detaillierten Format hochgeladen werden können, muss der Mieter Fotos rund um das Auto machen, die den 8 im Mietvertrag gezeigten und beschriebenen Winkeln entsprechen. Der Mieter muss diese Fotos 30 Tage lang auf dem Gerät speichern, mit dem er die Fotos gemacht hat. Kann der Mieter keine Fotos vorlegen, die den Zustand des Autos bei dessen Übernahme und Rückgabe dokumentieren, wird auf den vom Autobesitzer im Mietvertrag beschriebenen Zustand bei der Übernahme des Autos durch den Mieter verwiesen. Der Mieter ist grundsätzlich für alle nicht im Mietvertrag beschriebenen Schäden verantwortlich, bei denen der Mieter nicht beweisen kann, dass sie vor der Miete vorhanden waren. Der Mieter kann für Schäden haftbar gemacht werden, die bei der Überprüfung des Autos nicht dokumentiert und vom Mieter vor Beginn der Miete nicht gemeldet wurden. Die abschliessende Schäden, Deckungsbeschränkungen und deren Haftungspflicht werden von der Versicherung basieren auf den Vertragsbedingungen beurteilt.

Wenn der Mieter das Auto bei Mietbeginn öffnet und fährt, akzeptiert der Mieter den vom Autobesitzer und Mieter im Mietvertrag beschriebenen Zustand des Autos. Werden vorhandene Schäden bei Mietbeginn nicht gemeldet, kann der Mieter für vorhandene Schäden, die nach Ende der Mietzeit festgestellt werden, haftbar gemacht werden.

Treten während der Mietzeit und trotz ordnungsgemässer Nutzung mechanische Schäden oder Schäden durch Verschleiss und Abnutzung am Mietfahrzeug auf, muss der Autobesitzer dem Mieter innerhalb von 8 Tagen den Preis für die verbleibende Mietdauer, einschliesslich der verbleibenden Kilometer in Bezug auf den Mietvertrag, jedoch ausschliesslich der dem Mieter in Rechnung gestellten Gebühren, erstatten.

Am Ende der Mietdauer muss der Mieter das Auto auf demselben Parkplatz oder einem Parkplatz im Umkreis von 500 Metern von der Stelle zurückgeben, an der das Auto bei Mietbeginn abgeholt wurde. Der Mieter muss das Auto auf einem Parkplatz abstellen, für den er eine Parkbewilligung hat, oder auf einem Parkplatz, auf dem das Auto kostenlos abgestellt werden kann. Das Auto darf nicht auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz oder einer zeitlich begrenzten Fläche abgestellt werden, oder auf eine Art und Weise, die dazu führt, dass das Auto nach der Mietzeit illegal oder unzulässig abgestellt wird. Wenn nach der Miete Gebühren oder Kosten in diesem Zusammenhang auf das Auto erhoben werden, kann der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden, diese ist zusammen mit einer Aufwandsentschädigung, wie in Abschnitt 6.2.17 beschrieben, zu bezahlen.

Am Ende eines Mietzeitraums ist der Mieter dafür verantwortlich, alle Schäden zu melden, die während der Mietzeit an einem Mietfahrzeug entstanden sein könnten. Wenn ein Schaden nicht ordnungsgemäss gemeldet wird, kann dem Mieter möglicherweise die Reparaturkosten und eine Aufwandsentschädigung wie in 6.2.17 beschrieben, in Rechnung gestellt werden. Bestehen Zweifel, ob ein Schaden entstanden ist, während sich das Auto in der Obhut des Mieters befand, kann der Mieter jederzeit haftbar gemacht werden, wenn die Haftung des Mieters für den Schaden nachgewiesen und dokumentiert werden kann.

Am Ende der Mietdauer muss der Mieter mindestens 8 Bilder von der Aussenseite des Autos machen, die alle Winkel abdecken. Wenn der Autobesitzer oder der nachfolgende Mieter einen Schaden melden, dienen diese Bilder zur Absicherung des Mieters. Es ist daher wichtig, dass die Bilder brauchbar und von hoher Qualität sind. Wenn der Mieter absichtlich unbrauchbare Bilder macht, kann er unter Umständen für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich gemacht werden.

6.2.17 Wenn es sich um eine GoMore Keyless-Miete handelt, behält sich GoMore das Recht vor, jederzeit und auch nach dem Ende der Mietdauer die folgenden Aufwandsentschädigungen zusätzlich zu den tatsächlich verursachten Kosten (wie Bussen, Mahngebühren, Schadenersatz falls nicht von der Versicherung gedeckt, Selbstbehalt, etc.) von der Zahlungskarte des Mieters zu erheben, wenn der Mieter die Regeln für GoMore Keyless nicht einhält:

  • Das Auto wird nicht am selben Ort oder in der Nähe des Ortes zurückgegeben, an dem das Auto abgeholt wurde (Umkreis von maximal 500 Metern): CHF 75.--

  • Das Auto unterliegt einer Parkgebühr, weil es illegal parkiert wurde, auf einem Parkplatz/Raum parkiert wurde, für den das Auto keine Parkbewilligung hat, oder auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz/Raum parkiert wurde: CHF 30.-- .

  • Das Auto wird am Ende der Mietdauer illegal oder ordnungswidrig parkiert: Bis zu CHF 800.--

  • Das Auto wird mit 10% Treibstoff oder weniger zurückgegeben: CHF 75.--. Darüber hinaus trägt der Mieter die Kosten für das Abschleppen des Autos, wenn das Auto aufgrund des fehlenden Treibstoffs nicht fahren kann.

  • Autobatterie hat sich aufgrund eines Fehlers des Mieters entleert: CHF 100.--. Darüber hinaus trägt der Mieter die Kosten für den Pannendienst, damit das Auto überbrückt werden kann.

  • Der Treibstoffstand und/oder Kilometerstand des Autos ist nicht korrekt oder mit Bildern dokumentiert: CHF 75.--.

  • Der Zustand des Autos, in Form von 8 Bildern in der App sowohl bei Abholung als auch bei Rückgabe des Autos, und/oder neue Schäden werden nicht ausreichend dokumentiert: Bis zu CHF 1’000.--

  • Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden nicht im Mietrückgabevertrag angegeben: CHF 250.--

  • Der Batteriestand für Elektroautos liegt unter 10% und wird bei der Rückgabe nicht geladen: CHF 10.--

  • Elektroautos, die eine Aufladung voraussetzen (Plug-in benötigt), werden ohne aktiven Ladungsvorgang zurückgegeben: CHF 20.--

Im Übrigen gilt auch für GoMore Keyless-Mieten die Regelung gemäss Ziff. 6.2.14 oben. 6.2.18 GoMore behält sich das Recht vor, die folgenden Aufwandsentschädigungen von der Zahlungskarte des Autobesitzers zu erheben, wenn der Autobesitzer die Regeln von GoMore Keyless nicht einhält:

  • Das Auto ist nicht verfügbar und/oder der Schlüssel ist nicht im Auto, wenn es sich um eine Keyless-Miete handelt: CHF 150.--

  • Das Auto wird auf einer anderen Plattform als GoMore mit der Keyless-Technologie vermietet: Bis zu CHF 800.--

  • Die GoMore Keyless-Box wird nicht an GoMore zurückgegeben, wenn das Auto nicht mehr über GoMore vermietet wird (z.B. beim Verkauf des Autos): CHF 600.--

  • Die GoMore Keyless-Box wird nicht an GoMore zurückgegeben, bevor das Leasingfahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wird: CHF 600.--

  • Die Montage oder Demontage des Keyless-Geräts wird weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt storniert: CHF 150.--

6.2.19 Wenn der Autobesitzer einen aktiven, nicht deaktivierbaren GPS-Tracker im Mietfahrzeug hat, muss der Autobesitzer für alle Vermietungen die Zustimmung des Mieters in allen Fällen einholen, in denen der Autobesitzer das GPS zur Verfolgung des Fahrzeugs während einer Mietdauer verwendet.

6.2.20 Am Ende des Mietzeitraums muss der Mieter das Auto auf einem Parkplatz im Umkreis von 500 Metern von der Stelle zurückgeben, an der er das Auto zu Beginn des Mietzeitraums übernommen hat. Der Mieter muss das Auto auf einem Parkplatz abstellen, für den er eine Genehmigung hat, oder auf einem Parkplatz, auf dem das Auto kostenlos abgestellt werden kann. Das Fahrzeug darf nicht auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz oder einer zeitlich begrenzten Fläche oder in einer Weise abgestellt werden, die dazu führt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit illegal oder ordnungswidrig parkiert wird. Der Vermieter ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob das Fahrzeug nach der Miete ordnungsgemäss abgestellt ist. Es liegt daher immer in der alleinigen Verantwortung des Mieters, sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug am Ende des Mietzeitraums legal parkiert ist. Dies gilt auch für den Fall, dass das Fahrzeug zu Beginn der Miete widerrechtlich abgestellt wurde. Wenn nach der Miete Kosten oder Bussen anfallen, aufgrund eines Falschparkens, durch das Abschleppen des Autos o.Ä., kann der Mieter für die Zahlung dieser Gebühren sowie eine Aufwandsentschädigung, wie in Abschnitt 6.2.17 beschrieben, verantwortlich gemacht werden.


§ 7 Stornogebühren

7.1 Beide Parteien haben die Möglichkeit, eine bestätigte Buchung vor Beginn des Mietzeitraums über die Stornierungsfunktion in der App und auf der Website zu stornieren. Die stornierende Partei zahlt eine Stornogebühr, die je nach dem Zeitpunkt der Stornierung variiert, und die andere Partei erhält eine Entschädigung.

7.2 Wenn der Mieter eine bestätigte Buchung storniert, fallen die folgenden Gebühren an. Der Autobesitzer erhält die Stornogebühr als Entschädigung (ausschliesslich der Servicegebühren, welche zu Gunsten von GoMore abgezogen werden).

  • Mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: Der Mieter zahlt keine Stornogebühr

  • 24-48 Stunden vor Mietbeginn: Der Mieter zahlt 25% des Mietpreises.

  • 3-24 Stunden vor Mietbeginn: Der Mieter zahlt 40% des Mietpreises.

  • Weniger als 3 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen zum Miettermin: Der Mieter zahlt den vollen Mietpreis.

7.3 Wenn der Autobesitzer eine bestätigte Buchung storniert, fallen die folgenden Gebühren an. Der Mieter erhält die Stornogebühr als Entschädigung in Form von Mietguthaben für eine zukünftige Buchung:

  • Mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: Der Besitzer zahlt CHF 15.--

  • 24-48 Stunden vor Mietbeginn: Der Besitzer zahlt CHF 30.--

  • 3-24 Stunden vor Mietbeginn: Der Besitzer zahlt CHF 40.--

  • Weniger als 3 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen zum Miettermin: Der Besitzer zahlt CHF 100.--


§ 8 Werbung

8.1 Wir verweisen auf die Allgemeinen Bedingungen bezüglich Werbung, die für die Website gomore.ch gelten. Sie können die Bedingungen hier finden.


§ 9 Die spezifischen Verantwortlichkeiten des Benutzers

9.1 Wir verweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Verantwortlichkeiten des Benutzers, die für die Website gomore.ch gelten. Sie können die Bedingungen hier finden.


§ 10 Haftungsausschluss für GoMore

10.1 Wir verweisen auf den Haftungsausschluss gemäss §5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier.

10.2 In Bezug auf die private Autovermietung heisst dies konkret insb. Folgendes:

  • GoMore dient nur als Vermittlungsplattform zwischen Autobesitzern und Mietern und kann entsprechend nicht für allfällige direkte und indirekte Schäden und Aufwendungen haftbar gemacht werden, die vor, während und nach der Mietdauer in der Schweiz oder im Ausland entstanden sind, sei es namentlich durch Beschädigungen am oder Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs oder Folgeschäden durch die nicht erfolgreiche oder sonstwie mangelhafte Vermietung.

  • GoMore ist unter keinen Umständen verantwortlich für Autovermietungen, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, sowohl ganz und/oder teilweise.

  • Die Planung, Durchführung und Haftung für die Autovermietung obliegt vollständig dem Autobesitzer und Mieter.

  • Die Verantwortungen von GoMore sind mit der Überweisung des Betrages für die Mietdauer vom Autovermieter auf das GoMore-Konto des Autobesitzers abgeschlossen. GoMore ist vom Mieter und/oder Autobesitzer vollumfänglich schadlos zu halten in Bezug auf zusätzlich entstandene Kosten (Kilometer, Tankfüllung usw.), Gebühren, Bussen oder Strafzahlungen, etc.

  • GoMore kann nicht verantwortlich gemacht werden für die Nichteinhaltung der in § 3 beschriebenen Versicherungsbedingungen

  • GoMore kann für rechtswidrige Handlungen der Autobesitzer und Mieter nicht haftbar gemacht werden.

10.3 Insbesondere in Bezug auf die GoMore Keyless-Autovermietung gilt ausserdem Folgendes:

  • GoMore kann unter keinen Umständen verantwortlich gemacht werden, wenn die Garantieansprüche mit Bezug auf das montierte GoMore Keyless-Gerät abgelehnt werden.

  • GoMore kann unter keinen Umständen für den Verlust der Deckung durch die private Versicherung des Autobesitzers verantwortlich gemacht werden.

  • GoMore übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Reparatur eines GoMore Keyless Geräts, die vom Autobesitzer verursacht wurden.

  • GoMore haftet nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit der fälschlichen Rückgabe eines Leasingfahrzeugs mit einem Keyless-Gerät nach Ablauf der Leasingdauer entstehen.

  • GoMore kann für rechtswidrige Handlungen der Autobesitzer und Mieter nicht haftbar gemacht werden.

  • GoMore haftet nicht für Kosten, z. B. Einnahmeverluste im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion des Keyless-Geräts durch eine nicht oder erst verspätet durchführbare nachfolgende Vermietung.

10.4 Es wird betont, dass der Autobesitzer und der Mieter nur private (nicht berufliche) Autovermietungen vereinbaren können. GoMore haftet unter keinen Umständen für allfällige steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag und übernimmt keine Verpflichtungen und/oder Verbindlichkeiten in diesem Zusammenhang. Bitte beachten Sie, dass die Einkünfte aus den Vermietungen steuerpflichtig sind.


§ 11 Datenschutz

11.1 Wir verweisen auf die Allgemeinen Datenschutzrichtlinien, die für die Nutzung der Website gomore.ch gelten. Sie können die Bedingungenhier finden.

11.2 GoMore sammelt die notwendigen Informationen über das Auto, den Autobesitzer und den Mieter (und eventuelle Zusatzfahrer), um den Mietvertrag zu unterstützen und den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Name, Wohnadresse, Geburtsdaten, Fahrausweisnummer und Fahrzeugausweisnummer. GoMore gibt diese Informationen an den Versicherungsanbieter weiter, soweit dies im Hinblick auf den Versicherungsschutz und die Abwicklung von Schadensfällen erforderlich ist.

11.3 GoMore kann in Zusammenhang mit einem Delikt (Ordnungsbussen, Geldstrafen, rechtliche Untersuchungen) aus dem Mietverhältnis, die notwendigen Informationen über den Mieter (und eventuelle Zusatzfahrer) an Drittpersonen, Polizei oder Firmen weiterleiten. Dazu gehören unter anderem Name, Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer, E-Mail, oder Führerausweisnummer.


§ 12 Aufhebung der Bedingungen

12.1 GoMore behält sich das jederzeitige Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.

12.2 Die aktualisierten Bedingungen werden zudem jeweils umgehend auf der GoMore Website veröffentlicht.


§ 13 Ergänzende Regelungen

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, so sind die betroffenen Parteien verpflichtet, eine rechtliche Regelung zu treffen, die zu einem möglichst gleichen oder gleichwertigen Ergebnis führt.

13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, so berührt die Undurchführbarkeit oder Unwirksamkeit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.3 Rechtswahl und Gerichtsstand richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier abrufbar.