Zahlungsmittlervereinbarung
GoMore wickelt die Zahlungen zwischen Nutzern ab, wenn Mitfahrgelegenheiten und Mietbuchungen abgeschlossen sind. Um mit den Vorschriften der Schweiz konform zu bleiben, verlangen wir, dass Fahrer und Autobesitzer auf GoMore eine Vereinbarung abschliessen, die uns erlaubt, Sie bei der Abwicklung Ihrer Zahlungen zu vertreten. Die unten stehende Vereinbarung beinhaltet keine Änderungen der Gebühren oder der Art und Weise, wie Ihnen das Geld zur Verfügung gestellt wird.
Der Unterzeichner (der "Auftraggeber") erteilt hiermit eine Vollmacht (die "Vollmacht") an GoMore ApS, Firmenreg. (CVR) Nr. 35 86 54 97, Kompagnistræde 20 C, DK-1208 Kopenhagen, und/oder ihren Vertretern oder verbundenen Unternehmen (zusammen der "Auftragnehmer"), mit voller Delegationsvollmacht im Namen des Auftraggebers verbindliche Verträge (zusammen die "Transaktionsverträge") über die Miete, das Ridesharing oder die sonstige gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen des Auftraggebers, einschliesslich damit verbundener Produkte und Dienstleistungen, auszuhandeln, auszuführen, zu unterzeichnen und zu ändern, z. B. Abwicklung, Abschluss und Empfang von Zahlungen in Bezug auf solche Dienstleistungen im Rahmen der Transaktionsvereinbarungen (zusammen die "Dienstleistungen") an Drittnutzer der Website und anderer Plattformen des Auftragnehmers (zusammen die "Nutzer") über die Website und andere Plattformen des Auftragnehmers sowie das Vornehmen sonstiger Handlungen, die notwendig und/oder wünschenswert sind, um die Transaktionsvereinbarungen zu perfektionieren, in Verbindung mit der Tätigkeit des Auftragnehmers als Vermittler für den Auftraggeber durch die Abwicklung von Preisen und Bedingungen für die Dienstleistungen, wie vom Auftraggeber an die Nutzer bestimmt.
Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass die Nutzer Zahlungen für die Leistungen mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer leisten, woraufhin der Auftraggeber verpflichtet ist, die vereinbarten Leistungen gemäss den mit den jeweiligen Nutzern ausgehandelten, unterzeichneten, ausgeführten und ggf. geänderten Transaktionsvereinbarungen zu erbringen.
Mit der Unterzeichnung dieser Vollmacht akzeptiert der Auftraggeber, dass alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und den Nutzern, die sich aus einem Transaktionsvertrag ergeben, einschliesslich der Erfüllung und Perfektionierung eines solchen, den Beauftragten nichts angehen und auf seine eigene Rechnung und Gefahr gehen.
Diese Vollmacht kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung des Vollmachtgebers widerrufen werden.
Diese Vollmacht unterliegt dem dänischem Recht unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Gerichtsbarkeitsregeln, die den Gegenstand auf ein anderes geltendes Recht oder eine andere Gerichtsbarkeit verweisen würden.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vollmacht ergeben, sind vor dem Stadtgericht Kopenhagen (Københavns Byret) zu klären.