Versicherungsbedingungen
Die Mietversicherung von GoMore wird von Baloise angeboten und umfasst eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Pannenhilfe.
Die Versicherung wird automatisch abgeschlossen, wenn ein Mietfahrzeug über GoMore gebucht wird, dabei ist die Zahlung für die Versicherung in der Versicherungs- und Servicegebühr von GoMore enthalten. Der/die Besitzer/in und der/die Mieter/in des Fahrzeugs müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllen, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Versicherung deckt das Fahrzeug nur während des Mietzeitraums.
Deckung
- Haftpflicht: Deckt von Ihnen als Mieter/in verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache. Die Versicherung gilt als Ergänzung zur bestehenden obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.
- Kasko: Deckt Kollisions-, Feuer-, Elementar-, Schneerutsch-, Diebstahl-, Tier-, Glas-, Vandalen- und Hilfeleistungsschäden (z.B. Hagel, Herabfallen von Schnee, Entwendung, Kollision mit Tieren, Glasbruch) ohne Innenraum und ohne Schäden durch Bedienungsfehler.
- Pannenhilfe: Schäden infolge von Elementarereignissen (Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und -rutsch, Sturmwind von 75 km/h und mehr, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen) oder durch Diebstahl, Panne, Unfall, Vandalismus (abschliessende Aufzählung).
Informationen zur Versicherung (Allgemeine Vertragsbedingungen) finden Sie hier.
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kasko und Haftpflicht pro Schadenereignis: CHF 1’000.-- Der Selbstbehalt kann im Buchungsprozess auf CHF 200.-- reduziert werden.
Anforderungen an Mieter/in und Autobesitzer/in
- Der/die Mieter/in ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft.
- Das Auto ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert und der/die Autobesitzer/in ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft.
- Der/die Mieter/in muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Achtung! Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umschreiben lassen.
- Der/die Mieter/in und allfällige Zusatzfahrer/innen müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Bei Fahrzeugen, die von GoMore als Premiumfahrzeuge definiert werden, müssen der Mieter und jeder zusätzliche Fahrer des Fahrzeugs mindestens 28 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie: Für Mieter/innen unter 25 Jahren und mit weniger als 4 Jahren Lenkererfahrung, wird eine Gebühr von CHF 5.-- pro Miettag erhoben.
Ein/e zusätzliche/r Fahrer/in kann gegen eine zusätzliche Gebühr hinzugefügt werden. Für den/die Zusatzfahrer/in gelten die gleichen Anforderungen wie für den Hauptmieter des Fahrzeugs.
Geltungsbereich
Die GoMore-Baloise-Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen. * Bei Fahrten ins Ausland ist eine zusätzliche GoMore-Serivce-Gebühr zu entrichten.
Meldung eines Schadens an die Versicherung
- Schäden, die von der Versicherung gedeckt sind, müssen vom/von der Mieter/in sofort gemeldet werden.
- Melden Sie den Schaden bei Baloise via Online-Schadenmeldung oder telefonisch dem Kundenservice (24h) unter 0800 24 80 11 sowie +41 58 285 28 28 bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland.
- Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.
Pannenhilfe
Die Pannenhilfe von Baloise übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl innerhalb von Europa. Die folgenden Leistungen sind versichert (nicht abschliessende Aufzählung):
- Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen - effektive Kosten
- Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 250.--
- Bergung des Autos bis CHF 5’000.--
- Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können
- Heimreise aller Insassen/Insassinnen an den Wohnort in der Schweiz oder Weiterreise an den ursprünglichen Zielort, wenn das Fahrzeug nicht gleichentags repariert werden kann. Die Kosten werden übernommen bis max. CHF 1’000.-- pro Fall für die Heim- oder Weiterreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für max. 5 Tage und CHF 500.-- pro Fall für ein Mietfahrzeug der gleichen Kategorie wie das versicherte Fahrzeug.
- Übernachtung, sofern die Heim- oder Weiterreise gleichentags nicht mehr möglich ist oder die Reparatur nicht innert 5 Tagen möglich ist, bis CHF 150.-- pro Insasse/Insassin und Nacht, insgesamt höchstens CHF 1’200.-- pro Fall.
- Rücktransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges in die angestammte Garage des/der Vermieters/Vermieterin, wenn es nicht innert 24 Stunden (Schweiz) bzw. nicht innert 5 Tagen (Ausland) repariert werden kann.
- Organisationsservice rund um den Vorfall wie z. B. Taxi bestellen, Mietwagen oder Rückflug organisieren Das vollumfängliche Leistungspaket ist hier in den AVB ersichtlich.
Geltungsbereich: Die Versicherung ist während der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer gültig. Die Deckung von Baloise gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.
Im Pannenfall
Melden Sie sich umgehend bei der Alarmzentrale unter 0800 24 80 11 (24h Service). Halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:
- Kopie vom Mietvertrag
- Vertragsnummer der Versicherung
- ggf. Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)
- Zahlungsverbindung