Wenn du im Zusammenhang mit einer Miete eine Maut- oder Staugebühr erhalten hast, kann der/die Mieter:in haftbar gemacht werden, und du kannst vom Mieter oder von der Mieterin die Erstattung der Kosten verlangen.
Wann ein/e Mieter:in für eine Maut- oder Staugebühr haftet
Die Mieter haften für Bussen oder Gebühren, die zwischen der Übernahme des Fahrzeugs und der Rückgabe des Fahrzeugs begangen wurden.
Wenn du eine Maut- oder Staugebühr erhältst
- Sofort bezahlen: Mieter sind nicht für vermeidbare Gebühren für verspätete Zahlungen verantwortlich, und wir garantieren dir, dass du die Kosten erstattet bekommst, wenn die Angaben korrekt sind.
- Finde die entsprechende Miete: Navigiere zu Mietbuchungen, wähle die relevante Buchung aus und suche nach der Schaltfläche Neuer Kostenanspruch oben auf der Seite. Du kannst den betreffenden Mietwagen auch über den Kalender deines Fahrzeugs finden.
- Einreichen einer Kostenabrechnung: Stelle sicher, dass du ein Foto der Rechnung bereithältst und reiche dann direkt von der entsprechenden Buchung aus eine Kostenabrechnung ein. Lies hier, wie der Kostenanspruch funktioniert.