Da GoMore keine Versicherungsberatung durchführen darf, haben wir im Folgenden allgemeine Fragen und Antworten zu unserer Mietversicherung zusammengestellt.
Die vollständigen Versicherungsbedingungen findest du hier
Der Versicherer hinter der GoMore-Versicherung ist regulatorisch nur berechtigt, Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein zu versichern.
Die GoMore-Versicherung beinhaltet während der Mietdauer folgende Deckungen: Haftpflicht (subsidiär), Kasko, Pannenhilfe, Wegfall Selbstbehalt / Bonusverlust.
Die Vertragsbedingungen mit dem detaillierten Deckungsumfang und Ausschlüssen (z. B. Bedienungsfehler, Betriebsschäden, Schäden an Reifen) findest du hier.
Die Vertragsbedingungen mit dem detaillierten Deckungsumfang und Ausschlüssen (z. B. Bedienungsfehler, Betriebsschäden, Schäden an Reifen) findest du hier.
Die GoMore-Versicherung beinhaltet die Pannenhilfe für die Schweiz und Europa. Details zum Deckungsumfang sind in den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Nein, die Innenraumversicherung ist nicht Bestandteil der GoMore-Versicherung und Schäden im Innenraum somit nicht versichert.
Der Preis der GoMore-Versicherung ist abhängig von der Mietdauer und der Höhe des gewählten Selbstbehaltes.
Die GoMore-Versicherung ist ein fixes integriertes Versicherungspaket, welches nicht abgewählt werden kann.
Ja, im Schadenfall trägt der/die Mieter:in einen Teil des Schadenfalles selbst (Selbstbehalt). Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis. Die Höhe des Selbstbehaltes, kann im Buchungsprozess selbst gewählt werden (CHF 200 oder 1’500)
Ja, im Abschlussprozess kann die Höhe des Selbstbehaltes selbst gewählt werden (CHF 200 oder 1’500)
Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig vom gewählten Betrag im Buchungsprozess. Der Selbstbehalt wird im Versicherungsvertrag festgehalten und ausgewiesen. Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis.
Der Schadenfall muss unverzüglich über den Link zur Online-Schadenmeldung angemeldet werden.
Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.
Der Pannenfall muss umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) angemeldet werden. Halte folgenden Informationen / Unterlagen bereit:
Der Schadenfall muss vom/von Mieter:in selbst angemeldet werden.
Der Schadenfall muss unverzüglich über den Link zur Online-Schadenmeldung angemeldet werden.
Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.
Der Pannenfall muss umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) angemeldet werden. Halten Sie folgenden Informationen / Unterlagen bereit:
Der Schadenfall muss unverzüglich über den Link zur Online-Schadenmeldung angemeldet werden.
Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall: - Mietunterlagen (inkl. Übergabeprotokoll und Fotos) - Kopie vom Fahrzeugausweis - Führerausweis von dem/der Lenker:in - Europäisches Unfallprotokoll (ein Muss bei Haftpflichtschäden)
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.
Der Pannenfall muss umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) angemeldet werden. Halte folgenden Informationen / Unterlagen bereit:
Das Fahrzeug ist während der Mietdauer gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahrlässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und dergleichen) versichert. Nicht versichert ist der Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Veruntreuung. Im Falle eines Diebstahles ist unverzüglich die Polizei, der Vermieter und Baloise zu benachrichtigen.
Im Versicherungsrecht geht es beim Thema Fahrlässigkeit konkret um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch ihr Verhalten begünstigt und so letztlich verursacht hat. Anders gesagt: Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor.
Die Versicherung gilt in Europa zzgl. Marokko, Tunesien und der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen.
Die GoMore-Versicherung versichert den/die Mieter:in, als Versicherungsnehmer:in und Hauptlenker:in sowie alle aufgeführte Zusatzlenker:innnen (zwingend notwendig). Nicht angemeldete Personen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und ein möglicher Schadenfall somit nicht gedeckt.
Über die GoMore-Versicherung, innerhalb der Kasko-Deckung, sind während der Mietdauer auch sogenannte Parkschäden versichert (Schäden verursacht durch unbekannte Fahrzeuge oder Dritte). In einem solchen Fall ist ebenfalls der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt geschuldet. Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis.
Der Schadenfall muss unverzüglich über den Link zur Online-Schadenmeldung angemeldet werden.
Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.
Die Vertragsbedingungen mit dem detaillierten Deckungsumfang und Ausschlüssen (z. B. Bedienungsfehler, Betriebsschäden, Schäden an Reifen) findest du hier.
Ja, es handelt sich hierbei um ein versichertes Ereignis innerhalb der Kasko-Deckung. In einem solchen Fall ist ebenfalls der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt geschuldet. Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis.
Der Schadenfall muss unverzüglich über den Link zur Online-Schadenmeldung angemeldet werden.
Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.