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Häufig gestellte Versicherungsfragen und Antworten für Autobesitzer

Da GoMore keine Versicherungsberatung durchführen darf, haben wir im Folgenden allgemeine Fragen und Antworten zu unserer Mietversicherung zusammengestellt.

Die vollständigen Versicherungsbedingungen findest du hier

Versicherungsschutz während der Mietzeit

Die GoMore-Versicherung umfasst folgenden Versicherungsschutz während der Mietzeit:

  • Haftpflicht (subsidiär)
  • Vollkaskoschutz
  • Pannenhilfe
  • Wegfall Selbstbehalt/Bonusverlust

Ist es eine Voll- oder Teilkaskoversicherung?

Die Kaskodeckung ist eine Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko).

Brauche ich trotz der GoMore-Versicherung weiterhin die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung?

Ja, die Motorfahrzeugversicherung ist Pflicht (Haftpflichtdeckung) und muss unabhängig von der GoMore-Versicherung abgeschlossen werden. Die GoMore-Versicherung gilt nur für die Mietdauer.

Deckt die Versicherung auch Schäden im Innenraum meines Autos?

Nein, die Innenraumversicherung ist nicht Bestandteil der GoMore-Versicherung und Schäden im Innenraum somit nicht versichert.

Welche Art von Pannenhilfe ist in der Versicherung enthalten?

Die GoMore-Versicherung beinhaltet die Pannenhilfe für die Schweiz und Europa. Details zum Deckungsumfang sind in den Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Welche Schäden durch die Versicherung abgedeckt?

  • Haftpflicht (subsidiär): Deckt von Mieter verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug oder an einer Sache. Die Versicherung gilt als Ergänzung zur bestehenden obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.
  • Kasko: Deckt Kollisions-, Feuer-, Elementar-, Schneerutsch-, Diebstahl-, Tier-, Glas-, Vandalen- und Hilfeleistungsschäden (z.B. Hagel, Herabfallen von Schnee, Entwendung, Kollision mit Tieren, Glasbruch) ohne Innenraum und ohne Schäden durch Bedienungsfehler und Betriebsschäden.
  • Pannenhilfe: Die Pannenhilfe übernimmt Kosten bei einem Verkehrsunfall, einer Panne, Vandalismus oder Diebstahl in der Schweiz und Europa.
  • Wegfall Selbstbehalt/Bonusschaden: Die Versicherung deckt den Selbstbehalt und den Bonusverlust aus der Motorfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung des Eigentümers des Fahrzeuges.

Die Vertragsbedingungen mit dem detaillierten Deckungsumfang und Ausschlüssen (z. B. Bedienungsfehler, Betriebsschäden, Schäden an Reifen) findest du hier.

Gibt es einen Selbstbehalt im Schadensfall?

Ja, im Schadenfall trägt der/die Mieter:in einen Teil des Schadenfalles selbst (Selbstbehalt). Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis. Die Höhe des Selbstbehaltes, kann der/die Mieter:in im Buchungsprozess selbst wählen.

Wer zahlt im Falle eines Unfalls oder Schadens? Ich (Autobesitzer:in) oder der/die Mieter:in?

Das Fahrzeug ist während der Mietdauer über die GoMore-Versicherung versichert, welche über den Mieter abgeschlossen wird. Bei einem versicherten Ereignis (gem. Vertragsbedingungen) wird der Schaden von der GoMore-Versicherung bezahlt. Dem/der Mieter:in wird anschliessend der Selbstbehalt in Rechnung gestellt.

Wie geht man bei einem Schaden vor? Wer muss es anmelden?

Haftpflicht/Kasko:

Der/die Mieter:in muss den Vorfall unverzüglich über das Online-Schadensmeldeformular melden. Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:

  • Mietunterlagen (inkl. Übergabeprotokoll und Fotos)
  • Kopie vom Fahrzeugausweis
  • Führerausweis von dem/der Lenker:in
  • Europäisches Unfallprotokoll (ein Muss bei Haftpflichtschäden)

Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.

Pannenhilfe:

Der/die Mieter:in muss den Pannenfall umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) anmelden. Halte folgenden Informationen / Unterlagen bereit:

  • Angabe, dass es sich um eine GoMore Miete handelt (Zwingend bei der Anmeldung des Pannenfalles)
  • Vertragsnummer der Versicherung
  • ggf. Original der Tatbestandsaufnahme (Polizeirapport, Unfallprotokoll)

Was passiert, wenn mein Auto gestohlen wird?

Das Fahrzeug ist während der Mietdauer gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahrlässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und dergleichen) versichert. Nicht versichert ist der Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Veruntreuung. Im Falle eines Diebstahles ist unverzüglich die Polizei, der/die Vermieter:in und Baloise zu benachrichtigen.

Deckt die Versicherung auch Vandalismus?

Über die GoMore-Versicherung besteht eine Kaskodeckung über welche folgende Vandalismusschäden versichert sind:

  • böswilliger Beschädigung durch Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen
  • Zerstechen der Reifen
  • Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank
  • Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen und Bespritzen des Fahrzeuges mit Farbe oder anderen Stoffen
  • gewaltsames Entfernen des Ladekabels durch unbekannte Dritte,
  • zerkratzen des Fahrzeuges

Was passiert bei einem technischen Defekt während der Miete?

Der/die Mieter:in muss den Pannenfall umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) anmelden. Bei einer versicherten Panne sind lediglich die Pannenhilfekosten versichert. Die Kosten für Reparatur und Ersatzteile sind nicht versichert.

Gilt die Versicherung auch für Fahrten ins Ausland? Falls ja, welche Länder?

Die Versicherung gilt in Europa zzgl. Marokko, Tunesien und der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen.

Hat ein Schaden während der Vermietung Auswirkungen auf meine eigene Mfz-Versicherung?

Wenn der verursachte Schadenfall des Mieters über die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des Halters abgewickelt wird, kann eine Bonusbelastung und Selbstbehaltsforderung anfallen. Diese Mehrkosten sind über die GoMore-Versicherung mit der Deckung Wegfall Selbstbehalt / Bonusverlust versichert.

Mein Auto ist nicht in der Schweiz oder Liechtenstein immatrikuliert – kann ich es trotzdem bei GoMore registrieren?

Fahrzeuge, die nicht in der Schweiz oder Liechtenstein immatrikuliert sind, sind nicht über die GoMore-Versicherung versichert.

Wie läuft der Versicherungsprozess ab, wenn ein Haftpflichtschaden entsteht?

Ein Haftpflichtschaden muss über die Motorfahrzeugversicherung des Halters angemeldet und reguliert werden. Wenn der Haftpflichtversicherer die gewerbsmässige und/oder entgeltliche Vermietung ganz oder teilweise ausschliesst, übernimmt die GoMore-Versicherung allfällige Regressansprüche der obligatorischen Haftpflichtversicherung.

Muss ich den Zusatz für Vermietungen zu meiner privaten Autoversicherung hinzufügen, wenn ich über GoMore ein Auto vermiete, obwohl das Fahrzeug bereits bei der Baloise für die Vermietung versichert ist?

Nein, vorausgesetzt das Fahrzeug wird nur über GoMore vermietet. Wenn das Fahrzeug auch auf anderen Plattformen oder privat entgeltlich vermietet wird, ist der Zusatz in der eigenen Motorfahrzeugversicherung Pflicht.

Wird die Versicherung auch für Zubehör oder Zusatzausstattungen (z.B. Dachboxen, Anhängerkupplung) des Autos gelten?

Ebenfalls versichert sind Anbauteile am gemieteten Fahrzeug wie z.B. Dachboxen, Veloträger oder Dachzelte.

Was passiert, wenn der/die Mieter:in einen Schaden verursacht und diesen nicht anmeldet?

Ohne Anmeldung des Schadenfalles durch den/die Mieter:in ist eine Schadenregulierung nicht möglich. Der Versicherungsvertrag ist lautend auf den/die Mieter:in, weshalb eine Schadenmeldung und Bestätigung durch den/die Mieter:in zwingend erforderlich ist.

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