Da GoMore keine Versicherungsberatung durchführen darf, haben wir im Folgenden allgemeine Fragen und Antworten zu unserer Mietversicherung zusammengestellt.
Die vollständigen Versicherungsbedingungen findest du hier
Die GoMore-Versicherung umfasst folgenden Versicherungsschutz während der Mietzeit:
Die Kaskodeckung ist eine Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko).
Ja, die Motorfahrzeugversicherung ist Pflicht (Haftpflichtdeckung) und muss unabhängig von der GoMore-Versicherung abgeschlossen werden. Die GoMore-Versicherung gilt nur für die Mietdauer.
Nein, die Innenraumversicherung ist nicht Bestandteil der GoMore-Versicherung und Schäden im Innenraum somit nicht versichert.
Die GoMore-Versicherung beinhaltet die Pannenhilfe für die Schweiz und Europa. Details zum Deckungsumfang sind in den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Die Vertragsbedingungen mit dem detaillierten Deckungsumfang und Ausschlüssen (z. B. Bedienungsfehler, Betriebsschäden, Schäden an Reifen) findest du hier.
Ja, im Schadenfall trägt der/die Mieter:in einen Teil des Schadenfalles selbst (Selbstbehalt). Der Selbstbehalt gilt pro Schadenereignis. Die Höhe des Selbstbehaltes, kann der/die Mieter:in im Buchungsprozess selbst wählen.
Das Fahrzeug ist während der Mietdauer über die GoMore-Versicherung versichert, welche über den Mieter abgeschlossen wird. Bei einem versicherten Ereignis (gem. Vertragsbedingungen) wird der Schaden von der GoMore-Versicherung bezahlt. Dem/der Mieter:in wird anschliessend der Selbstbehalt in Rechnung gestellt.
Der/die Mieter:in muss den Vorfall unverzüglich über das Online-Schadensmeldeformular melden. Folgende Unterlagen benötigt Baloise in einem Schadenfall:
Sobald der Schaden gemeldet wurde, kümmert sich Baloise um die Schadenbearbeitung und nimmt Kontakt mit dem/der Vermieter:in auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Informiere den/die Vermieter:in über die Schadennummer von Baloise.
Der/die Mieter:in muss den Pannenfall umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) anmelden. Halte folgenden Informationen / Unterlagen bereit:
Das Fahrzeug ist während der Mietdauer gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahrlässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und dergleichen) versichert. Nicht versichert ist der Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Veruntreuung. Im Falle eines Diebstahles ist unverzüglich die Polizei, der/die Vermieter:in und Baloise zu benachrichtigen.
Über die GoMore-Versicherung besteht eine Kaskodeckung über welche folgende Vandalismusschäden versichert sind:
Der/die Mieter:in muss den Pannenfall umgehend über die Pannenhilfe-Hotline unter 0800 24 80 11 (24h Service) anmelden. Bei einer versicherten Panne sind lediglich die Pannenhilfekosten versichert. Die Kosten für Reparatur und Ersatzteile sind nicht versichert.
Die Versicherung gilt in Europa zzgl. Marokko, Tunesien und der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht für Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen.
Wenn der verursachte Schadenfall des Mieters über die Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung des Halters abgewickelt wird, kann eine Bonusbelastung und Selbstbehaltsforderung anfallen. Diese Mehrkosten sind über die GoMore-Versicherung mit der Deckung Wegfall Selbstbehalt / Bonusverlust versichert.
Fahrzeuge, die nicht in der Schweiz oder Liechtenstein immatrikuliert sind, sind nicht über die GoMore-Versicherung versichert.
Ein Haftpflichtschaden muss über die Motorfahrzeugversicherung des Halters angemeldet und reguliert werden. Wenn der Haftpflichtversicherer die gewerbsmässige und/oder entgeltliche Vermietung ganz oder teilweise ausschliesst, übernimmt die GoMore-Versicherung allfällige Regressansprüche der obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Nein, vorausgesetzt das Fahrzeug wird nur über GoMore vermietet. Wenn das Fahrzeug auch auf anderen Plattformen oder privat entgeltlich vermietet wird, ist der Zusatz in der eigenen Motorfahrzeugversicherung Pflicht.
Ebenfalls versichert sind Anbauteile am gemieteten Fahrzeug wie z.B. Dachboxen, Veloträger oder Dachzelte.
Ohne Anmeldung des Schadenfalles durch den/die Mieter:in ist eine Schadenregulierung nicht möglich. Der Versicherungsvertrag ist lautend auf den/die Mieter:in, weshalb eine Schadenmeldung und Bestätigung durch den/die Mieter:in zwingend erforderlich ist.